Temmels
Tanklagererweiterung: Ergebnis der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und deren Besprechungen am 15.02.2017 und am 08.03.2017 in Esch zur Alzette
(veröffentlicht am 13.03.2017)

Die Gemeinden Grevenmacher (L), Mertert-Wasserbillg (L), Temmels (D) und die VG-Konz (D) haben eine gemeinsame Stellungnahme zu der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) beim Umweltministerium von Luxemburg abgegeben.Zu den Stellungnahmen fanden an den o.g. Terminen Besprechungen beim Umweltministerium statt. Insgesamt ist das Ergebnis der Besprechungen recht dürftig, da von Seiten des Umweltministeriums die gravierenden Punkte konsequent von der Diskussion ausgeschlossen wurden. Hierzu gehört die Bestandsanlage, die das größte Sicherheitsrisiko bei der Erweiterung darstellt, sowie die neue Kaianlage mit 3 zusätzlichen Verladestationen und die Bahnverladung mit ebenfalls einer massiven Erhöhung der Verladeanlagen.

Festzuhalten bleiben folgende nennenswerte Punkte, die vom wortführenden Vertreter der Fa.
Tanklux S.A. erstmals bekanntgegeben wurden und die nicht von den anwesenden Firmeninhabern
widersprochen bzw. korrigiert wurden:
  • Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine reine wirtschaftliche Maßnahme des Antragstellers. Der Staat Luxemburg ist in keiner Weise in das Projekt involviert.
Das bedeutet, es geht hier rein um wirtschaftliche Interessen der Fa. Tanklux und nicht um die strategischen Reserven für Luxemburg.
  • Es ist eine Erweiterung der Bestandsanlage und keine Neuanlage.
Hiermit wird begründet, dass die Forderung der EU-Richtlinie zur vorgeschriebenen Prüfung von alternativen Standorten keine Anwendung findet.

Bei einer Erweiterung der Bestandsanlage ist diese nach den EU-Richtlinien allerdings als Ganzes zu betrachten. Hier wird der Bestand aber bei der Betrachtung mit der Begründung ausgeschlossen, dass für diese Anlage bereits bei der Genehmigung dieser eine eigene UVU durchgeführt wurde!
  • Die Kaianlage wird ausschließlich von Tanklux S.A. genutzt werden.
Diese noch zu errichtende Kaianlage wird vermutlich durch die Hafengesellschaft errichtet werden. Da diese Anlage aber nur der Fa. Tanklux zur Verfügung stehen wird gilt es hier später die Rechtmäßigkeit von evtl. Subventionen, Zuschüssen oder Fördergeldern (EU-Gelder) im Auge zu behalten.

Unter der Vorgabe, dass die Kaianlage ausschließlich für die Erweiterung des Tanklagers gebaut wird, gehört diese auch in die Beurteilung der UVU. Dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung, dass für diese Kaianlage bereits eine eigene UVU durchgeführt wurde! Das alleine ist schon fragwürdig, aber da die Verlade- und Löschanlagen für das Tanklager als Aufbauten auf den Kai kommen, gehört der Kai gemäß EU-Richtlinie auch zur UVU der Erweiterung. Diese Forderung wurde vom Umweltministerium ausgeschlossen!
  • Die Bahnverladestation liegt nicht auf dem Gelände der Tanklux S.A. und ist nicht Bestandteil der UVU.
Hier wird darauf hingewiesen, dass die Gleisanlage nicht zur Anlage von Tanklux gehört. Mit dieser Begründung wird die Betrachtung, entgegen der EU-Richtlinie, von der UVU ausgeschlossen.
  • Der Umschlag wird sich maximal um 20% erhöhen.
Hier passt etwas nicht zusammen! Uns wurde versichert, dass der Umschlag sich im maximalen Fall um 20% erhöhen wird. Die Lagerkapazität wird allerdings auf 250% erhöht! Auch die Ent- und Beladestationen werden für diese 250% vorgesehen (Erhöhung der Schiffsverladestationen von 2 auf 5, Erhöhung der Wagonentladestationen von 8 auf 24, LKW-Entladung entsprechend). Die Emission und Immissionsberechnungen erfolgen allerdings alle auf Basis der Erhöhung um max. 20%. Bei den Vergleichsberechnungen mit 250% werden die erlaubten Grenzwerte teilweise überschritten. Da wurde uns dann allerdings erklärt, dass kommt ja niemals zur Anwendung!

Hier sind starke Zweifel angebracht. Welche Firma investiert in eine Anlage, ausgelegt für 250%, wenn er davon nur 120% nutzen will?
  • Die Bestandsanlage wird auf keinen Fall auf den Stand der Technik aufgerüstet.
Die entsprechenden Forderungen in unserer Stellungnahme wurde vom Vertreter der Fa. Tanklux klar zurückgewiesen mit den Worten: "Das ist vom Betreiber nicht gewünscht und nicht vorgesehen".

Als nächstes wird die Fa. Tanklux S.A. nun den Bauantrag einreichen. Sollten wir keine Unterstützung durch unsere Landesregierung erhalten, wonach es im Moment aussieht, dann wird die Erweiterung des Tanklagers wohl nicht mehr zu verhindern sein. Mit der Erhöhung der Lagerkapazität von derzeit 60.000 m³ auf 150.000 m³ dürfte es nicht getan sein, da in der UVU ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der dann freie Zwischenraum auch noch zur Lagerung vom Mineralölprodukten vorgesehen ist. Dies würde nach meiner Einschätzung ein Lagervolumen in Höhe von ca. 240.000 m³ bedeuten!

Da ausdrücklich gesagt wurde, dass der Bestand nicht auf den Stand der Technik aufgerüstet wird, ist unsere Landesregierung in der Verantwortung Menschen und Umwelt in der gesamten Region zu schützen. Spätestens jetzt erwarte ich die volle Unterstützung unserer Landesregierung.

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