Temmels |
|
|
|
|
|
|
|
| Bekanntmachung: Meldung der Wein- und Traubenmostbestände (veröffentlicht am 22.05.2016)
Meldung der oenologischen Verfahren, Letzter Abgabetermin: 7. August 2016
I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.
Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:
1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,
soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 10.000 Liter verfügen.
Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom Verfügungsberechtigten nachzuweisen.
II. Meldung der oenologischen Verfahren
Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden.
Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert.
Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen.
Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August 2016 eingegangen sein.
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.
Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen.
Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.
| | |
|
|
Barrierefreiheit
Suchen & Finden
Nächste Termine der Gemeinde
30.04.2024 19:00 Uhr Maifest
01.05.2024 11:00 Uhr Offizielle Eröffnung der Obermoselperle
Weitere anstehende Termine
03.05.2024 06:00 Uhr Abholung Restmüll
08.05.2024 17:30 Uhr Treffen der Bambini Feuerwehr Temmels
Obermoselperle
Informationen rund um den Getränkestand "Obermoselperle". Aktuelle Öffnungszeiten gibt es per Instagram.
Fotos von Temmels
Sehen Sie hier interessante Fotos von Temmels und verfolgen Sie die Veränderungen im Ort.
Aktuelles Wetter und Vorhersage
01:01 | 4 °C Wolkig | | 02:00 | 1 bis 4 °C Wolkig | | 05:00 | -0 bis 2 °C Mäßig bewölkt | | 08:00 | 2 °C Überwiegend bewölkt | | 11:00 | 6 °C Leichter Regen | | 14:00 | 8 °C Leichter Regen | |
|