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Hauptsatzung
Nach § 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Darin werden grundsätzliche Angelegenheiten geregelt, die für die Selbstverwaltung der Gemeinde von Bedeutung sind. Die Gemeindeordnung gibt bestimmte Themen vor, für die in der Hauptsatzung Regelungen zu treffen sind. Die Hauptsatzung kann mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderats geändert werden. In Temmels müssen daher mindestens 7 der 12 gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderats einer Änderung der Hauptsatzung zustimmen. Die Hauptsatzung der Gemeinde Temmels umfasst zum Beispiel folgende Themen:
Weitere Satzungen Ausbaubeitragssatzung vom 20.10.2017 Erhebung einmaliger Beiträge fuer öffentliche Verkehrsanlagen vom 16.12.1986 Erschließungsbeitragssatzung vom 09.01.1989 Friedhofsgebührensatzung vom 12.03.2012 und 2. Änderung vom 23.03.2016 Friedhofssatzung vom 20.09.2011 Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates vom 14.09.2016 Hundesteuersatzung vom 15.12.2015 Straßenreinigungssatzung vom 07.08.1965 Kommunaler Entschuldungsfonds Die Gemeinde Temmels beteiligt sich - wie auch andere Gemeinden in der Verbandsgemeinde Konz - am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz. Der Fonds soll ein maximales Gesamtvolumen von 3,825 Milliarden Euro aufweisen und über eine Laufzeit von 15 Jahren jährlich bis zu 255 Millionen Euro aufbringen, um damit bis zu zwei Drittel der Ende 2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen Zinslasten zu vermindern. Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel (1,275 Milliarden Euro) von den Kommunen selbst zum Beispiel durch Einsparungen im Haushalt, Steuer- oder Umlageerhöhungen zu leisten. Ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht und stammt somit von der Solidargemeinschaft der kommunalen Familie. Das letzte Drittel wird aus dem Landeshaushalt beigesteuert. Weitere Informationen zur Beteiligung der Gemeinde Temmels am kommunalen Entschuldungsfonds finden Sie hier:
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