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| Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (veröffentlicht am 06.04.2019)
Ortsgemeinde Temmels, Teilgebiet "1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'In den untersten Wiesen'" gem. § 12 BauGB, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1

Die Ortsgemeinde Temmels hat in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 20. März 2019 die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "In den untersten Wiesen" beschlossen, dies wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Ein Vorhabenträger beabsichtigt, das bisherige Feuerwehrgerätehaus im Umfeld des Norma-Marktes niederzulegen, an anderer Stelle neu zu errichten und anschließend einen Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 710 qm Verkaufsfläche zu errichten. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichts ist somit nicht erforderlich. Die Beteiligung wird dennoch 2-stufig durchgeführt. Die Planung wurde in der öffentlichen Sitzung am 20. März 2019 vorgestellt, der Gemeinderat hat die Planung gebilligt und beschlossen, damit die erste frühzeitige Verfahrensstufe einzuleiten. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Das Verfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB durchgeführt. Hierzu wird zwischen Gemeinde und Investor ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt, der Bestandteil des Bebauungsplanes wird und ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Die Planunterlagen werden in einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15. April 2019 bis 15. Mai 2019 in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz während der allgemeinen Dienststunden, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 76 ausgelegt und können dort eingesehen werden. Die Unterlagen umfassen die Textfestsetzungen / Begründung der 1. Änderung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den Vorhaben- und Erschließungsplan. Weitere Unterlagen liegen bis dato nicht vor. Außerdem werden die Unterlagen auch unter www.konz.eu bei den Beteiligungsverfahren eingestellt. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181, Ansprechpartner Herr Queins oder Vertretung, wird gebeten. Terminvereinbarungen für Zeiträume, die von den allgemeinen Dienstzeiten abweichen, sind möglich. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Temmels, den 05.04.2019
Ortsgemeinde Temmels, gez.: Herbert Schneider, Ortsbürgermeister
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