Temmels
Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
(veröffentlicht am 17.07.2026)

Aufgrund der anhaltenden Hitze und dem ausbleibenden Regen, führen die meisten Gewässer im Kreis Trier-Saarburg immer weniger Wasser. Erste kleinere Bäche und Weiher sind bereits ausgetrocknet. Zum Schutz der Gewässer sowie der dort lebenden Tiere hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich verbietet.



Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Samstag (18. Juli) in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 15. September. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, insgesamt sorgsam mit ihrem Wasserverbrauch umzugehen. Auch für Anliegerinnen und Anlieger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer gilt das Verbot. Mit diesem Schritt soll die Gefahr von nachhaltigen Störungen in Wasser und Natur eingedämmt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Feuerwehren, die im Brandfall Wasser entnehmen müssen sowie Personen mit einer entsprechenden Entnahmeberechtigung.

Siehe auch unter: www.trier-saarburg.de

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